Magenspiegelung
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Gastroskopie, Ösophago-Gastro-Duodenoskopie
Optische Ansicht von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm durch ein flexibles, dünnes Endoskop / Gastroskop
Bei der Magenspiegelung handelt es sich um eine Untersuchung der Speiseröhre, des Magens und des Zwölffingerdarms durch die Anwendung eines dünnen, flexiblen, hochauflösenden Videoendoskops.
- Drücken oder Brennen hinter dem Brustbein
- Schluckstörungen (Klemmen beim Schlucken)
- Längerdauernder, trockener Reizhusten (Laryngitis)
- saures Aufstossen
- Magenbrennen, -drücken, -schmerzen
- Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit
- Schwarzer, meist klebriger Stuhlgang (Teerstuhl) als mögliches Zeichen einer Magenblutung
- Völlegefühl im Oberbauch
- Schmerzen im Oberbauch nüchtern oder nach dem Essen
- Aufgeblasener Bauch, Blähungen (Meteorismus)
- Bluterbrechen (Hämatemesis)
- Durchfall (Diarrhoe)
- Verdacht auf einheimische Sprue, Gluten- (Getreide-) unverträglichkeit (Durchfall, Blähungen, Gedeihstörungen bei Kindern)
- Verdacht auf Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür
- Verdacht auf Magen- oder Speiseröhrenkrebs
- Laborauffälligkeiten wie z.B. Eisenmangelanämie
- Vitamin B12-Mangel
Bei der Magenspiegelung handelt es sich um eine Untersuchung der Speiseröhre, des Magens und des Zwölffingerdarms durch die Anwendung eines dünnen, flexiblen, hochauflösenden Videoendoskops.
Als einzige Vorbereitung für die Untersuchung müssen Sie nüchtern sein (kein Essen für 8 Stunden und kein Trinken für 4 Stunden). Dies ist notwendig, damit der Magen leer ist.
Die eigentliche Untersuchung erfolgt in der Regel in einer Schlafnarkose mit einem kurzwirksamen Schlafmittel (z.B. Disoprivan) unter kontinuierlicher Kontrolle von Puls, Blutdruck und Sauerstoffversorgung im Blut.
Das Schlafmittel wirkt nur so kurz, dass wir während der Untersuchung mehrfach nachdosieren müssen (was von Ihnen nicht bemerkt wird). Dies führt dazu, dass Sie stets nur die Dosis erhalten, die für Sie persönlich notwendig ist. Hierfür erhalten Sie vor der Untersuchung eine Venenkanüle am Arm.
Die Untersuchung selbst wird von Ihnen dadurch gar nicht wahrgenommen und ist für Sie damit völlig beschwerdefrei.
Bei der Magenspiegelung werden die Speiseröhre, der Magen und der Zwölffingerdarm vollständig endoskopisch untersucht. In auffälligen Bereichen können Gewebeproben (Biopsien) für eine mikroskopische Untersuchung unter dem Mikroskop (Histologie) entnommen werden. Dies geschieht mit einer kleinen, nur wenige Millimeter grossen Zange. Diese Proben werden dann zur Analyse an ein spezielles Institut (Pathologie) versandt. Wenn eine Blutung im Magen, der Speiseröhre oder im Zwölffingerdarm besteht, kann diese direkt erkannt und auch gleich behandelt werden.
Nach der Untersuchung schlafen Sie entspannt noch etwas aus. Sie sind dann rasch wieder wach und wir werden die gesehenen Befunde anhand der aufgenommenen Bilder mit Ihnen besprechen. Aus rechtlichen Gründen dürfen Sie nach der Schlafnarkose für 12 Stunden kein Fahrzeug steuern, Maschinen bedienen, Arbeiten mit Gefahrenpotential verrichten oder Verträge unterschreiben.
Bei Beschwerden wie:
aufgeblasenem Bauch, Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Magenschmerz, Blähungen, Brennen und Druck hinter dem Brustbein (Sodbrennen, Globusgefühl), Schluckstörungen, langdauerndem trockenen Reizhusten, Bluterbrechen, schwarzem Stuhl (Teerstuhl), Sodbrennen, Durchfall, Blut im Stuhl
Diagnose von:
Magenschleimhautentzündung, Helicobacter pylori, Magengeschwür, Zwölffingerdarmgeschwür, Magen- und Speiseröhrenkrebs, Speiseröhrenentzündung, Zwerchfellbruch, Glutenunverträglichkeit, eosinophiler Ösophagitis, Soor, MALT-Lymphom, autoimmuner Gastritis (Vitamin B12-Mangel)
Am Besten geeignet, weil:
direkte Untersuchung unter Sicht, Darstellung von kleinsten Veränderungen, Darstellung von optischen Veränderungen, Entnahme von Proben möglich, direkte Therapie möglich. Unter Schlafnarkose völlig ohne Beschwerden durchführbar.
Wichtig für die Vorbereitung:
8 Stunden nicht essen, 4 Stunden nicht trinken
Anästhesie:
Kurzsedierung mit Disoprivan (Schlafnarkose)
Benötigte Zeit:
ca. 1.5 Stunden: Vorbesprechung, Aufklärung, Untersuchung, Ausschlafen, Befundbesprechung
Kosten
werden von der Grundversicherung übernommen.